LEASINGRÜCKGABE

Gutachten zur Leasingrückgabe

Wenn der Leasingvertrag ausläuft, prüft der Leasinggeber Ihr Fahrzeug und stellt Kratzer, Dellen und Steinschläge häufig in Rechnung. Ob diese Forderungen berechtigt sind, lässt sich im Nachhinein kaum noch klären. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel hält den Zustand vor dem Rückgabetermin unabhängig fest, damit Sie später Fotos und Messwerte in der Hand haben.

WARUM VORHER PRÜFEN

Wer das Rückgabeprotokoll erstellt

Bei der Rückgabe erstellt meist ein vom Leasinggeber beauftragter Prüfer ein Protokoll. Er arbeitet im Auftrag des Unternehmens, das anschließend die Rechnung schreibt. Kleine Schäden, die im Alltag niemand bemerkt, werden dort sorgfältig aufgelistet und mit Beträgen versehen, die oft über den tatsächlichen Reparaturkosten liegen.

Ein eigenes Gutachten vor der Rückgabe dreht die Beweislage um. Es dokumentiert jeden Kratzer und jede Delle mit Fotos und Maßen und ordnet ein, was als normale Abnutzung gilt und was als Schaden. Weicht das Protokoll des Leasinggebers später davon ab, haben Sie eine fachliche Grundlage für den Widerspruch.

Außerdem sehen Sie vor dem Termin, welche Schäden sich günstig beheben lassen. Eine kleine Delle kostet beim Smart Repair oft deutlich weniger als der Betrag, den der Leasinggeber dafür ansetzt.

ABNUTZUNG ODER SCHADEN

Was als normale Abnutzung gilt

Für normale Gebrauchsspuren müssen Sie in der Regel nichts zahlen, für Schäden darüber hinaus schon. Wo die Grenze liegt, regeln die Rückgabebedingungen Ihres Vertrags. Die Tabelle zeigt, wie sie häufig gezogen wird.

Schadensbild Gilt meist als normale Abnutzung Gilt meist als Schaden
Kratzer im Lack oberflächlich, ohne Grundierung durchzuschleifen, polierbar bis auf die Grundierung oder das Blech
Dellen keine oder sehr kleine ohne Lackschaden sichtbare Dellen, vor allem mit Lackschaden
Steinschläge einzelne kleine Einschläge an der Front viele oder große Einschläge, Rostansatz
Frontscheibe kleine Einschläge außerhalb des Sichtfelds Risse oder Einschläge im Sichtfeld des Fahrers
Felgen leichte Bordsteinspuren tiefe Riefen, Verformungen
Innenraum normale Abnutzung von Sitzen und Pedalen Brandlöcher, Risse, starke Flecken, Tiergeruch

VERTRAGSART

Kilometervertrag oder Restwertvertrag

Kilometervertrag

Bei einem Kilometervertrag ist eine Fahrleistung vereinbart. Bei der Rückgabe werden Mehr- oder Minderkilometer abgerechnet und Schäden über die normale Abnutzung hinaus in Rechnung gestellt. Hier kommt es vor allem darauf an, welche Schäden anerkannt werden und wie hoch sie bewertet sind.

Restwertvertrag

Beim Restwertvertrag steht zu Vertragsbeginn ein kalkulierter Restwert fest. Bringt das Fahrzeug bei der Verwertung weniger ein, zahlen Sie in der Regel die Differenz. Ein Wertgutachten vor der Rückgabe zeigt, welchen Wert das Auto tatsächlich hat, und gibt Ihnen eine Grundlage, wenn der Leasinggeber einen niedrigen Verwertungserlös ansetzt.

Streit über das Protokoll

Viele Leasingverträge regeln, dass bei Uneinigkeit über den Fahrzeugzustand ein unabhängiger Sachverständiger entscheidet. Prüfen Sie Ihre Rückgabebedingungen, bevor Sie eine Forderung bezahlen. Bei Dienstwagen im Firmenleasing gilt dasselbe, und je nach Dienstwagenvereinbarung kann der Arbeitgeber einen Teil der Forderung an den Fahrer weitergeben. Ein eigenes Gutachten schützt dann auch Sie persönlich.

ZEITPLAN

So bereiten Sie die Rückgabe vor

  1. 1

    Zwei bis vier Wochen vorher

    Termin für das Gutachten vereinbaren. So bleibt genug Zeit, einzelne Schäden vor der Rückgabe beheben zu lassen, wenn sich das lohnt.

  2. 2

    Gutachten und Entscheidung

    Mirel Hadzalic dokumentiert den Zustand und sagt Ihnen, welche Schäden als Abnutzung gelten, welche berechnet werden dürften und welche sich vorher günstiger reparieren lassen.

  3. 3

    Rückgabetag

    Fotografieren Sie das Fahrzeug selbst noch einmal und lesen Sie das Protokoll genau, bevor Sie unterschreiben. Punkte, die Sie anders sehen, vermerken Sie direkt auf dem Protokoll.

BEISPIELRECHNUNG

Vorher reparieren oder Forderung zahlen

Ein Beispiel zeigt, warum sich der Blick vor der Rückgabe lohnt. Angenommen werden drei typische Gebrauchsschäden an einem Leasingfahrzeug nach drei Jahren. Die Beträge sind nicht echt, sie zeigen nur, wie weit Forderung und Reparaturpreis auseinanderliegen können.

Schaden Forderung des Leasinggebers Reparatur vor der Rückgabe
Delle in der Fahrertür ohne Lackschaden 450 Euro 120 Euro
Kratzer am Stoßfänger, Spot-Repair 380 Euro 190 Euro
Bordsteinschaden an einer Felge 260 Euro 90 Euro
Summe 1.090 Euro 400 Euro

In diesem Beispiel sparen Sie knapp 700 Euro, wenn Sie die drei Schäden vor dem Termin beheben lassen. Nicht jeder Schaden eignet sich dafür, deshalb klärt das Gutachten zuerst, was sich lohnt.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Leasingrückgabe

Wann sollte ich das Gutachten vor der Leasingrückgabe machen lassen?

Am besten zwei bis vier Wochen vor dem Rückgabetermin. Dann bleibt genug Zeit, einzelne Schäden vorher günstig beheben zu lassen, und der dokumentierte Zustand liegt nah am Tag der Rückgabe. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel vereinbart den Termin auf Wunsch auch am Wochenende, damit der Leasingwagen nicht lange ausfällt.

Was gilt bei der Leasingrückgabe als normale Abnutzung?

Als normale Abnutzung gelten in der Regel oberflächliche, polierbare Kratzer, einzelne kleine Steinschläge und leichte Gebrauchsspuren im Innenraum. Tiefere Kratzer bis auf die Grundierung, Dellen mit Lackschaden oder Risse in der Scheibe werden meist als Schaden berechnet. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel ordnet jeden Befund vor der Rückgabe einzeln ein.

Muss ich das Rückgabeprotokoll des Leasinggebers sofort unterschreiben?

Sie sollten das Protokoll nur unterschreiben, wenn es den Zustand richtig wiedergibt. Stimmen einzelne Punkte nicht, vermerken Sie Ihre Einwände direkt auf dem Protokoll, bevor Sie unterzeichnen. Ein Gutachten von Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel, das kurz vor der Rückgabe entstanden ist, stützt diese Einwände mit Fotos und Maßen.

Lohnt es sich, Schäden vor der Leasingrückgabe reparieren zu lassen?

Oft ja, vor allem bei kleinen Dellen, Kratzern und Felgenschäden, die sich per Smart Repair beheben lassen. Die Reparatur kostet dann häufig nur einen Bruchteil dessen, was der Leasinggeber berechnen würde. Bei größeren Schäden kann es dagegen günstiger sein, die Forderung zu zahlen. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel rechnet beide Varianten für Sie durch.

NÄCHSTER SCHRITT

Rückgabetermin steht? Jetzt Gutachten planen

Rufen Sie an oder schicken Sie ein paar Fotos per WhatsApp. Mirel Hadzalic vereinbart einen Termin rechtzeitig vor der Rückgabe.