KOSTEN
Was ein Kfz-Gutachten kostet, hängt vor allem von der Art des Gutachtens und von der Höhe des Schadens ab. Wichtiger ist für die meisten Kunden eine andere Frage: Wer bezahlt die Rechnung? Nach einem unverschuldeten Unfall ist das in der Regel nicht der Geschädigte, sondern die Versicherung des Unfallgegners. Auf dieser Seite erklärt das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel, wie sich die Kosten zusammensetzen und in welchen Fällen Sie selbst zahlen.
ÜBERSICHT
Die Tabelle zeigt die häufigsten Fälle. Im Einzelfall kann es Abweichungen geben, etwa wenn die Schuldfrage strittig ist oder Ihr Versicherungsvertrag besondere Regeln enthält.
| Situation | Wer zahlt in der Regel |
|---|---|
| Unverschuldeter Unfall | Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, vollständig |
| Unfall mit Teilschuld | Die gegnerische Versicherung anteilig nach Haftungsquote, den Rest tragen Sie |
| Selbst verschuldeter Schaden oder Kaskoschaden | Meist Sie selbst, außer die Kaskoversicherung beauftragt oder übernimmt das Gutachten |
| Wertgutachten vor Kauf oder Verkauf | Der Auftraggeber |
| Gutachten zur Leasingrückgabe | Der Auftraggeber, also meist der Leasingnehmer |
| Beweissicherung | Zunächst der Auftraggeber. Setzt sich der Anspruch später durch, lassen sich die Kosten oft vom Gegner zurückfordern. |
Eine Einschränkung gibt es bei sehr kleinen Schäden. Liegt der Schaden unter der sogenannten Bagatellgrenze, muss die Versicherung die Kosten für ein vollständiges Gutachten unter Umständen nicht übernehmen. Wo diese Grenze liegt und was stattdessen reicht, steht auf der Seite zum Kurzgutachten.
ZUSAMMENSETZUNG
Bei einem Schadengutachten richtet sich das Honorar in der Regel nach der Höhe des Schadens. Ein Gutachten über 8.000 Euro Reparaturkosten ist aufwendiger als eines über 1.500 Euro, weil mehr Positionen kalkuliert, fotografiert und begründet werden müssen. Viele Sachverständige orientieren sich dabei an der regelmäßigen Honorarbefragung des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen, kurz BVSK. Gerichte ziehen diese Befragung häufig heran, wenn sie prüfen, ob ein Honorar angemessen ist.
Zum Grundhonorar kommen Nebenkosten. Dazu gehören üblicherweise Fotos, Fahrtkosten bei einer Besichtigung vor Ort sowie Schreib-, Porto- und Telefonkosten. Auch diese Posten erstattet die gegnerische Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel, solange sie im üblichen Rahmen liegen.
Wertgutachten, Gutachten zur Leasingrückgabe und Beweissicherungen hängen nicht von einer Schadenshöhe ab. Hier richtet sich der Preis nach Fahrzeug und Aufwand. Den Preis für Ihren Fall nennt Mirel Hadzalic Ihnen vor dem Auftrag am Telefon.
ABRECHNUNG
Damit Sie nach einem unverschuldeten Unfall nicht in Vorleistung gehen müssen, arbeiten viele Sachverständige mit einer Sicherungsabtretung. Dabei treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen ab. Er rechnet dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, und Sie bekommen keine Rechnung, die Sie erst bezahlen und sich später zurückholen müssen.
Wichtig zu wissen: Die Abtretung betrifft nur die Gutachterkosten, nicht Ihren übrigen Schadensersatz. Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall fordern Sie weiter selbst oder über Ihren Anwalt ein. Zahlt die Versicherung das Gutachten nicht, etwa weil sich später eine Mitschuld herausstellt, kann der Sachverständige sich in der Regel wieder an Sie wenden.
Wie die Abrechnung in Ihrem Fall läuft, bespricht Mirel Hadzalic mit Ihnen vor der Besichtigung. So wissen Sie vorher, ob und in welcher Höhe Kosten bei Ihnen hängen bleiben können.
BEISPIELRECHNUNG
Angenommen, ein Unfall wird mit einer Haftungsquote von 70 zu 30 zu Ihren Gunsten reguliert. Der Schaden an Ihrem Auto liegt bei 5.000 Euro, das Gutachten kostet 700 Euro. Die Werte sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung.
| Position | Gesamtbetrag | Zahlt die gegnerische Versicherung (70 Prozent) | Tragen Sie selbst (30 Prozent) |
|---|---|---|---|
| Schaden am Fahrzeug | 5.000 Euro | 3.500 Euro | 1.500 Euro |
| Gutachterkosten | 700 Euro | 490 Euro | 210 Euro |
| Summe | 5.700 Euro | 3.990 Euro | 1.710 Euro |
Ihren eigenen Anteil können Sie unter Umständen über Ihre Vollkasko abdecken, wenn Sie eine haben. Ob sich das wegen der Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt lohnt, sollten Sie mit Ihrer Versicherung durchrechnen.
KÜRZUNGEN
Manche Versicherungen zahlen das Gutachten nicht vollständig und halten einzelne Nebenkosten oder das Grundhonorar für zu hoch. Für Sie als Geschädigten ist das in der Regel kein Grund zur Sorge. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt grundsätzlich der Schädiger das Risiko, dass ein Sachverständiger etwas teurer abrechnet, solange Sie das bei der Beauftragung nicht erkennen konnten.
Bei einer Sicherungsabtretung klärt der Sachverständige solche Kürzungen direkt mit der Versicherung. Haben Sie die Rechnung selbst bezahlt und die Versicherung erstattet nur einen Teil, lohnt sich der Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht. Dessen Kosten trägt nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung.
HÄUFIGE FRAGEN
Die Kosten eines Schadengutachtens richten sich in der Regel nach der Höhe des Schadens und liegen damit bei einem größeren Schaden höher als bei einem kleinen. Hinzu kommen Nebenkosten wie Fotos und Fahrtkosten. Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten zu 100 Prozent. Den Betrag für Ihren Fall nennt Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel vorab.
Bei einer Teilschuld zahlt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nur in Höhe ihrer Haftungsquote. Wird ein Unfall etwa 70 zu 30 geteilt, übernimmt sie 70 Prozent des Gutachtens, die übrigen 30 Prozent tragen Sie. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel bespricht vor der Besichtigung, welcher Anteil voraussichtlich bei Ihnen bleibt.
Nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht. Über eine Sicherungsabtretung rechnet der Sachverständige die Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, und Sie bekommen keine Rechnung. Nur wenn die Versicherung wegen einer Mitschuld nicht vollständig zahlt, kann ein Anteil bei Ihnen bleiben. Wie das beim KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel geregelt ist, klärt Mirel Hadzalic vor dem Termin.
Bei einem Kaskoschaden bestimmt meist die Versicherung selbst, wie der Schaden festgestellt wird, und schickt dafür oft einen eigenen Prüfer. Einen selbst beauftragten Gutachter erstattet die Kasko in der Regel nicht, außer Ihr Vertrag sieht das vor oder die Versicherung stimmt vorher zu. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel prüft auf Wunsch, ob sich ein eigenes Gutachten trotzdem lohnt.
Ein Wertgutachten hängt nicht von einer Schadenshöhe ab, der Preis richtet sich nach Fahrzeug und Aufwand. Ein Oldtimer mit umfangreicher Historie macht mehr Arbeit als ein drei Jahre alter Kompaktwagen. Die Kosten trägt der Auftraggeber, also Käufer oder Verkäufer. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel nennt Ihnen den Preis vor dem Auftrag am Telefon unter 0173 2410135.
NÄCHSTER SCHRITT
Jeder Schaden ist anders. Rufen Sie an und schildern Sie kurz, was passiert ist. Mirel Hadzalic sagt Ihnen, welches Gutachten sinnvoll ist, wer es voraussichtlich bezahlt und ob Kosten bei Ihnen bleiben können.