KURZGUTACHTEN
Ein Kratzer vom Parkplatz, eine Delle in der Tür, ein abgefahrener Außenspiegel: Für solche Bagatellschäden ist ein vollständiges Gutachten oft zu groß. Ein Kurzgutachten beziffert den Schaden trotzdem prüfbar, mit Kalkulation, Fotos und Fahrzeugdaten. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel sagt Ihnen anhand von ein paar Fotos, ob ein Kurzgutachten reicht oder ob mehr dahintersteckt.
BAGATELLGRENZE
Ein fester Betrag steht in keinem Gesetz. In der Praxis hat sich aber eine Grenze von rund 750 Euro durchgesetzt, die auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgeht. Liegt der Schaden darunter, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für ein vollständiges Gutachten unter Umständen nicht übernehmen, weil ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten ausgereicht hätte.
Entscheidend ist dabei nicht, was sich später herausstellt, sondern was Sie zum Zeitpunkt der Beauftragung erkennen konnten. Ein Laie kann einem Stoßfänger nicht ansehen, ob dahinter Halter oder Sensoren beschädigt sind. Sah der Schaden nach mehr aus, als er am Ende war, werden die Gutachterkosten deshalb häufig trotzdem ersetzt.
Genau hier hilft die Einschätzung vorab. Schicken Sie Fotos per WhatsApp, und Mirel Hadzalic sagt Ihnen, ob der Schaden eher unter oder über der Grenze liegt. So wählen Sie von Anfang an das passende Gutachten und riskieren keine Kosten, die am Ende bei Ihnen bleiben.
IM VERGLEICH
Die drei Varianten unterscheiden sich vor allem darin, was sie belegen. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.
| Merkmal | Kostenvoranschlag | Kurzgutachten | Vollständiges Gutachten |
|---|---|---|---|
| Erstellt von | Werkstatt | Sachverständiger | Sachverständiger |
| Reparaturkosten | geschätzt | kalkuliert nach Herstellervorgaben | kalkuliert nach Herstellervorgaben |
| Fotodokumentation | meist keine | ja | ja, ausführlich |
| Wertminderung und Nutzungsausfall | nein | in der Regel nein | ja |
| Wiederbeschaffungs- und Restwert | nein | nein | bei Bedarf ja |
| Typischer Einsatz | sehr kleine Schäden | Schäden bis etwa 750 Euro | Schäden darüber und alle unklaren Fälle |
INHALT
Ein Kurzgutachten ist schlanker als ein vollständiges Gutachten, aber kein Kostenvoranschlag mit anderem Namen. Es enthält eine Reparaturkostenkalkulation nach den Vorgaben des Herstellers, die technischen Daten des Fahrzeugs und Fotos, die jeden Schaden belegen. Damit kann die Versicherung den Betrag nachvollziehen und muss sich nicht auf die Schätzung einer Werkstatt verlassen.
Die Kosten eines Kurzgutachtens liegen in etwa auf dem Niveau eines Kostenvoranschlags einer Kfz-Werkstatt. Nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt sie in aller Regel die gegnerische Versicherung. Scheuen Sie sich also nicht, auch bei einer Delle oder einem Kratzer anzurufen.
TYPISCHE BAGATELLSCHÄDEN
Ein Kratzer im Lack des Stoßfängers ist schnell kalkuliert. Sitzen dahinter aber Parksensoren oder ein Radarsensor, kann schon ein leichter Stoß Halter brechen oder die Sensoren verschieben. Dann wird aus dem Bagatellschaden schnell ein Fall für ein vollständiges Gutachten.
Ein Spiegelglas kostet wenig. Moderne Außenspiegel enthalten aber Heizung, Blinker, Kamera oder Totwinkelwarner. Ob nur das Glas oder das ganze Gehäuse samt Elektronik ersetzt werden muss, entscheidet über ein Vielfaches des Betrags.
Eine kleine Delle lässt sich oft ohne Lackieren ausbeulen. Ist der Lack aber gerissen oder sitzt die Delle auf einer Kante, muss lackiert werden, und die Kosten steigen deutlich. Das Kurzgutachten legt fest, welcher Weg fachgerecht ist.
BEISPIELRECHNUNG
Ein Beispiel zeigt, wie schnell ein kleiner Schaden die Grenze überschreitet. Angenommen wird ein Parkrempler am hinteren Stoßfänger eines vier Jahre alten Kombis. Die Beträge sind zur Illustration ausgedacht und ersetzen keine Kalkulation am echten Fahrzeug.
| Position | Erster Eindruck | Nach der Besichtigung |
|---|---|---|
| Stoßfänger lackieren | 620 Euro | 620 Euro |
| Halter hinter dem Stoßfänger ersetzen | nicht gesehen | 180 Euro |
| Parksensor ersetzen und anlernen | nicht gesehen | 410 Euro |
| Summe Reparatur | 620 Euro | 1.210 Euro |
Aus einem vermeintlichen Bagatellschaden unter 750 Euro wird so ein Schaden, für den ein vollständiges Gutachten angemessen ist. Deshalb lohnt sich der Blick eines Sachverständigen, bevor Sie sich auf einen Kostenvoranschlag festlegen.
GRENZFÄLLE
Sobald der Schaden voraussichtlich über rund 750 Euro liegt, ist ein vollständiges Gutachten in der Regel die bessere Wahl. Dasselbe gilt, wenn Sensoren, Kameras oder tragende Teile betroffen sein könnten, wenn das Fahrzeug noch jung ist und eine Wertminderung in Frage kommt oder wenn die Schuldfrage strittig ist. In diesen Fällen fehlen im Kurzgutachten Posten, die Ihnen zustehen.
Stellt sich bei der Besichtigung heraus, dass der Schaden größer ist als gedacht, entscheidet Mirel Hadzalic direkt vor Ort, welches Gutachten erstellt wird. Mehr zum vollständigen Gutachten steht auf der Seite zum Unfallgutachten.
HÄUFIGE FRAGEN
In der Praxis gilt eine Bagatellgrenze von rund 750 Euro, die auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgeht. Darunter reicht meist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag, darüber ist ein vollständiges Gutachten in der Regel sinnvoll. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel schätzt anhand von Fotos vorab ein, auf welcher Seite der Grenze Ihr Schaden liegt.
Ja, nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für ein Kurzgutachten in aller Regel. Die Kosten liegen etwa auf dem Niveau eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel erstellt Kurzgutachten deshalb auch bei kleinen Dellen oder Kratzern, damit Ihr Schaden prüfbar belegt ist.
Ja, wenn sich bei der Besichtigung oder später in der Werkstatt ein größerer Schaden zeigt, lässt sich das Kurzgutachten erweitern. Wichtig ist, dass ausgebaute Teile aufbewahrt werden, bis der Sachverständige sie gesehen hat. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel entscheidet in solchen Fällen oft direkt vor Ort, welches Gutachten das richtige ist.
In der Regel nicht, denn bei Bagatellschäden unter etwa 750 Euro entsteht meist keine merkantile Wertminderung, und das Kurzgutachten beschränkt sich auf die Reparaturkosten. Ist das Fahrzeug sehr jung oder hochwertig, kann sich das ändern. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel empfiehlt dann ein vollständiges Gutachten, damit die Wertminderung nicht verloren geht.
NÄCHSTER SCHRITT
Ein Bild vom Schaden und eines vom ganzen Auto reichen für eine erste Einschätzung. Mirel Hadzalic sagt Ihnen, ob ein Kurzgutachten genügt.