UNFALLGUTACHTEN

Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Unfall

Wenn ein anderer Ihr Auto beschädigt hat, muss dessen Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. Wie hoch dieser Schaden ist, legt das Unfallgutachten fest. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel erstellt es unabhängig von der Versicherung und dokumentiert dabei auch Posten, die in einem Kostenvoranschlag fehlen.

WANN SIE ES BRAUCHEN

Wann ein Unfallgutachten sinnvoll ist

Ein Unfallgutachten brauchen Sie immer dann, wenn Sie nicht oder nur zum Teil schuld an einem Unfall sind und der Schaden über eine Kleinigkeit hinausgeht. Es ist das zentrale Beweismittel gegenüber der gegnerischen Versicherung. Ohne Gutachten verhandeln Sie auf Grundlage dessen, was die Versicherung selbst für angemessen hält.

Typische Fälle sind Auffahrunfälle an der Ampel, Vorfahrtsfehler an Kreuzungen, Schäden beim Ein- und Ausparken durch andere und Unfälle, bei denen der Verursacher Fahrerflucht begangen hat und später ermittelt wurde. Auch wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, sollte der Schaden früh dokumentiert werden. Ein Fahrzeug, das schon repariert ist, lässt sich nicht mehr begutachten.

Bei einem sehr kleinen Schaden kann ein Kurzgutachten genügen. Wo die Grenze liegt, erklärt die Seite zum Kurzgutachten. Hat die Versicherung Ihnen bereits einen eigenen Gutachter geschickt, lohnt sich ein Blick auf die Gutachtenprüfung.

Bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen ist das Unfallgutachten besonders wichtig. Eigentümer ist hier der Leasinggeber oder die Bank, und ein Teil des Schadensersatzes wie die Wertminderung steht in der Regel ihnen zu. Informieren Sie den Leasinggeber deshalb zeitnah über den Unfall und geben Sie das Gutachten an ihn weiter. Bei Firmenwagen gilt Ähnliches für den Arbeitgeber als Halter.

INHALT DES GUTACHTENS

Was im Unfallgutachten steht

Ein vollständiges Unfallgutachten besteht aus mehr als einer Reparaturrechnung. Die folgenden Positionen weist Mirel Hadzalic einzeln aus, damit die Versicherung jede davon nachvollziehen kann.

Position Was dahintersteckt
Reparaturkosten Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung, kalkuliert nach den Vorgaben des Herstellers
Merkantile Wertminderung Der Betrag, um den das Auto trotz fachgerechter Reparatur an Wert verliert, weil es nun ein Unfallwagen ist. Vor allem bei jüngeren Fahrzeugen relevant.
Nutzungsausfall Die Entschädigung für die Tage, an denen Sie Ihr Auto nicht nutzen können, sofern Sie keinen Mietwagen nehmen. Die Tagessätze richten sich nach Fahrzeugklasse und Alter.
Reparaturdauer Die voraussichtliche Zahl der Arbeitstage in der Werkstatt, auf der die Berechnung des Nutzungsausfalls aufbaut
Wiederbeschaffungswert Was ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt kostet. Wichtig, sobald ein Totalschaden in Frage kommt.
Restwert Was das beschädigte Fahrzeug im Unfallzustand noch einbringt
Fotodokumentation Aufnahmen jedes Schadens, der Fahrzeugdaten und des Tachostands als Beleg für alle Positionen
Vorschäden Ältere, nicht reparierte Schäden werden getrennt erfasst, damit die Versicherung den neuen Schaden nicht mit dem Hinweis auf Vorschäden kürzen kann

VERDECKTE SCHÄDEN

Was man von außen nicht sieht

Hinter einem eingedrückten Stoßfänger sitzen Halter, Pralldämpfer, Sensoren für Parkhilfe und Abstandsregelung. Nach einem Auffahrunfall sind diese Teile oft beschädigt, obwohl außen nur ein Kratzer zu sehen ist. Werden sie im Gutachten übersehen, fehlen sie später auch in der Regulierung.

Im KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel lässt sich das direkt prüfen. Die Partnerwerkstatt nebenan stellt eine Hebebühne zur Verfügung. Mirel Hadzalic kann das Fahrzeug dort von unten ansehen, Verkleidungen im Schadensbereich demontieren lassen und bei Bedarf Spur und Achsgeometrie vermessen. Ein verbogener Querlenker oder ein verzogener Längsträger landet so im Gutachten und nicht erst Monate später als Überraschung bei der nächsten Inspektion.

Diese Prüfung ist kein Standard bei jedem Unfallgutachter. Viele Sachverständige arbeiten ausschließlich mit Sichtprüfung und Fotos, weil ihnen keine Werkstatt zur Verfügung steht.

Bei modernen Fahrzeugen kommt ein weiterer Punkt hinzu. Wird ein Stoßfänger mit Radarsensor oder eine Frontscheibe mit Kamera ersetzt, müssen die Fahrerassistenzsysteme danach neu kalibriert werden. Diese Arbeit kostet je nach Fahrzeug einen nennenswerten Betrag und wird in Kostenvoranschlägen leicht vergessen. Im Unfallgutachten steht sie als eigene Position.

BEISPIELRECHNUNG

Kostenvoranschlag oder Unfallgutachten: der Unterschied in Zahlen

Ein einfaches Beispiel zeigt, warum sich das Gutachten meist lohnt, auch wenn die Reparaturkosten in beiden Fällen gleich hoch angesetzt sind. Angenommen wird ein drei Jahre alter Kompaktwagen mit Heckschaden nach einem Auffahrunfall. Die Werte sind gerundet und frei gewählt, sie dienen nur der Veranschaulichung.

Position Kostenvoranschlag Unfallgutachten
Reparaturkosten 4.200 Euro 4.200 Euro
Merkantile Wertminderung nicht enthalten 600 Euro
Nutzungsausfall, 5 Tage à 59 Euro nicht enthalten 295 Euro
Summe gegenüber der Versicherung 4.200 Euro 5.095 Euro

In diesem Beispiel fehlen im Kostenvoranschlag knapp 900 Euro, weil Wertminderung und Nutzungsausfall darin nicht vorkommen. Welche Beträge in Ihrem Fall anfallen, hängt vom Fahrzeug, vom Schaden und von der Reparaturdauer ab. Bei neueren und höherwertigen Fahrzeugen fällt die Wertminderung meist höher aus, bei älteren Autos mit hoher Laufleistung kann sie ganz entfallen.

TOTALSCHADEN

Wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann bekommen Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt. Umso wichtiger ist, dass beide Werte im Unfallgutachten sauber ermittelt sind, denn jeder Euro beim Restwert wirkt sich direkt auf Ihre Auszahlung aus.

Eine Ausnahme ist die 130-Prozent-Regel. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Ihr Auto auch dann reparieren lassen, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen. Welche Bedingungen dafür gelten, steht im Ratgeber zur 130-Prozent-Regel.

Beim Restwert kommt es häufig zu Streit. Das Gutachten ermittelt ihn in der Regel über Angebote vom regionalen Markt. Die Versicherung legt manchmal ein höheres Angebot eines überregionalen Aufkäufers vor und rechnet mit diesem Wert. Ob Sie das hinnehmen müssen, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob Sie das Auto schon verkauft haben. Mehr dazu steht im Ratgeber zum Restwert.

NACH DEM GUTACHTEN

So geht es mit der Versicherung weiter

Ist das Unfallgutachten fertig, geht es an die gegnerische Versicherung, auf Wunsch direkt oder über Ihren Anwalt. Eine Kopie bekommen Sie selbst. Die Versicherung prüft das Gutachten und reguliert den Schaden. Für diese Prüfung wird ihr in der Regel eine angemessene Frist zugestanden, die Rechtsprechung geht häufig von einigen Wochen aus.

Nicht selten kürzt die Versicherung einzelne Positionen. Typisch sind niedrigere Stundensätze einer Partnerwerkstatt, gestrichene Aufschläge auf Ersatzteilpreise oder Verbringungskosten zur Lackiererei. In solchen Fällen nimmt Mirel Hadzalic schriftlich zu den Kürzungen Stellung und begründet, warum die Positionen im Gutachten so angesetzt sind. Wenn Sie eine Kürzung bereits erhalten haben, hilft die Gutachtenprüfung weiter.

Wichtig für Sie: Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung und keinen Verzicht, solange nicht alle Positionen ersetzt sind. Im Zweifel lohnt sich der Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Unfallgutachten

Wie lange habe ich nach einem Unfall Zeit für ein Unfallgutachten?

Eine feste Frist für das Unfallgutachten gibt es nicht, Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel erst nach drei Jahren. Trotzdem sollte der Schaden so früh wie möglich begutachtet werden, am besten innerhalb weniger Tage und vor jeder Reparatur. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel vergibt dafür auch kurzfristige Termine am Wochenende.

Darf ich mein Auto reparieren lassen, bevor der Unfallgutachter es gesehen hat?

Davon ist abzuraten, weil ein repariertes Fahrzeug nicht mehr begutachtet werden kann und Sie den Schaden dann kaum noch beweisen können. Erlaubt und sinnvoll sind nur Notmaßnahmen für die Verkehrssicherheit, etwa bei einem zerbrochenen Scheinwerfer, und auch diese sollten Sie vorher fotografieren. Mirel Hadzalic aus Burgwedel besichtigt das Auto in der Regel innerhalb kurzer Zeit, damit die Werkstatt schnell beginnen kann.

Muss ich mein Auto nach dem Unfallgutachten reparieren lassen?

Nein, nach einem unverschuldeten Unfall können Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Bei dieser fiktiven Abrechnung ersetzt die Versicherung in der Regel die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, also rund 19 Prozent weniger. Das Unfallgutachten vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel ist in beiden Fällen die Grundlage der Berechnung.

Was passiert, wenn der Unfallgegner die Schuld bestreitet?

Wenn die Schuldfrage strittig ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Das Unfallgutachten bleibt dabei das wichtigste Beweismittel, weil es Schadensbild und Anstoßstellen mit Fotos festhält. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel dokumentiert deshalb auch Spuren, die Rückschlüsse auf den Unfallhergang zulassen, und nimmt auf Nachfrage gegenüber Anwalt oder Gericht Stellung.

Kann ich statt Nutzungsausfall auch einen Mietwagen nehmen?

Ja, nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen in der Regel entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu, aber nicht beides. Der Mietwagen sollte einer vergleichbaren Fahrzeugklasse entsprechen und nur für die im Unfallgutachten genannte Reparaturdauer gemietet werden. Mirel Hadzalic aus Burgwedel gibt diese Dauer im Gutachten an, damit die Versicherung die Mietkosten nicht kürzt.

NÄCHSTER SCHRITT

Unfall gehabt? So geht es jetzt weiter

Rufen Sie an oder schicken Sie zwei, drei Fotos per WhatsApp. Mirel Hadzalic sagt Ihnen, ob ein Unfallgutachten nötig ist, und vereinbart einen Termin im Büro in Großburgwedel oder bei Ihnen vor Ort.