GEGENGUTACHTEN
Die Versicherung hat Ihr Gutachten gekürzt oder einen eigenen Prüfbericht geschickt, der deutlich niedriger ausfällt? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel prüft das vorliegende Dokument Position für Position und zeigt, welche Kürzungen sich fachlich begründen lassen und welche nicht.
WORUM ES GEHT
Nach einem Unfall treffen oft zwei Zahlen aufeinander: die aus Ihrem Gutachten und die aus dem Prüfbericht der Versicherung. Prüfberichte entstehen meist am Schreibtisch, ohne dass jemand das Fahrzeug gesehen hat. Sie vergleichen Ihre Kalkulation mit Durchschnittswerten und streichen, was aus Sicht der Versicherung zu hoch erscheint.
Ein Gegengutachten setzt dem eine fachliche Begründung entgegen. Es prüft jede gekürzte Position, erklärt, warum sie für die fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs notwendig ist, und belegt das mit Fotos, Herstellervorgaben und Marktdaten. Je nach Fall reicht dafür eine schriftliche Stellungnahme zu den strittigen Punkten, bei größeren Abweichungen wird ein vollständiges eigenes Gutachten erstellt.
Auch wenn Sie noch gar kein eigenes Gutachten haben und die Versicherung Ihnen nur ihren Prüfbericht geschickt hat, lohnt sich die Prüfung. Oft fehlen darin Posten wie Wertminderung oder Nutzungsausfall vollständig.
TYPISCHE KÜRZUNGEN
Die folgenden Positionen tauchen in Prüfberichten immer wieder auf. Ob eine Kürzung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab.
| Kürzung | Worum es geht | Wann sie oft angreifbar ist |
|---|---|---|
| Stundensätze | Die Versicherung rechnet mit den niedrigeren Stundensätzen einer freien Werkstatt statt einer Markenwerkstatt | Bei jungen oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen und wenn die Referenzwerkstatt nicht gleichwertig oder schwer erreichbar ist |
| Ersatzteilaufschläge | Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, die viele Werkstätten verlangen | Wenn regionale Werkstätten diese Aufschläge üblicherweise berechnen |
| Verbringungskosten | Kosten für den Transport des Fahrzeugs zur Lackiererei | Wenn die Werkstatt keine eigene Lackiererei hat |
| Beilackierung | Lackierung angrenzender Teile, damit kein Farbunterschied entsteht | Bei Metallic- und Effektlacken, bei denen ein Farbton sonst sichtbar abweicht |
| Wertminderung | Zu niedrig angesetzt oder ganz gestrichen | Bei jüngeren Fahrzeugen und umfangreicheren Schäden |
| Restwert | Höheres Angebot eines überregionalen Aufkäufers statt regionaler Angebote | Je nach Einzelfall, insbesondere wenn Sie das Fahrzeug bereits verkauft haben |
VERWEISUNG
Bei einer fiktiven Abrechnung, also wenn Sie sich den Schaden auszahlen lassen statt zu reparieren, darf die Versicherung Sie grundsätzlich auf eine günstigere, gleichwertige Werkstatt in der Nähe verweisen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt dafür aber Grenzen.
Unzumutbar ist eine solche Verweisung in der Regel, wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist oder wenn es bisher lückenlos in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Auch wenn die angebotene Werkstatt nicht dieselbe Qualität bietet oder für Sie nur schwer erreichbar ist, muss die Versicherung die Stundensätze der Markenwerkstatt in der Regel akzeptieren. Lassen Sie tatsächlich in der Markenwerkstatt reparieren und legen die Rechnung vor, sind die dort angefallenen Kosten ohnehin in der Regel zu ersetzen.
Mirel Hadzalic prüft, ob die genannte Referenzwerkstatt diese Anforderungen erfüllt, und nimmt in seiner Stellungnahme Bezug darauf. Ob Sie tatsächlich reparieren oder fiktiv abrechnen, besprechen Sie am besten vorher, weil davon abhängt, welche Kürzungen zulässig sind.
ABLAUF
Senden Sie das Gutachten, den Prüfbericht der Versicherung und das Kürzungsschreiben per WhatsApp oder E-Mail. Fotos oder ein Scan reichen aus.
Mirel Hadzalic sieht die gekürzten Positionen durch und sagt Ihnen, welche davon angreifbar sind und ob sich eine Stellungnahme oder ein eigenes Gutachten lohnt.
Je nach Umfang folgt eine schriftliche Stellungnahme zu den strittigen Punkten oder ein vollständiges Gutachten, bei Bedarf mit erneuter Besichtigung des Fahrzeugs. Das Ergebnis geht an Sie, Ihren Anwalt oder direkt an die Versicherung.
BEISPIELRECHNUNG
Ein Beispiel zeigt, wie sich mehrere kleine Kürzungen summieren. Angenommen wird ein Seitenschaden an einem zwei Jahre alten Fahrzeug, das regelmäßig in der Markenwerkstatt gewartet wurde. Die Summen sind konstruiert und sollen nur die Größenordnung zeigen.
| Position | Ursprüngliches Gutachten | Prüfbericht der Versicherung |
|---|---|---|
| Arbeitslohn | 1.380 Euro | 1.020 Euro |
| Ersatzteilaufschläge | 160 Euro | 0 Euro |
| Verbringungskosten | 120 Euro | 0 Euro |
| Beilackierung der hinteren Tür | 310 Euro | 0 Euro |
| Summe der strittigen Positionen | 1.970 Euro | 1.020 Euro |
Knapp 950 Euro Unterschied entstehen hier aus vier Positionen. Bei einem Fahrzeug dieses Alters ist die Verweisung auf niedrigere Stundensätze in der Regel nicht zulässig, und auch die übrigen Kürzungen lassen sich oft mit einer begründeten Stellungnahme zurückholen.
HÄUFIGE FRAGEN
Ein Gegengutachten ist ein unabhängiges Gutachten, das einem Prüfbericht oder Gutachten der Versicherung gegenübergestellt wird. Es prüft jede gekürzte Position und begründet, warum sie für die fachgerechte Reparatur nötig ist. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel erstellt je nach Fall eine schriftliche Stellungnahme oder ein vollständiges Gegengutachten mit erneuter Besichtigung.
Bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich ja, aber nur unter Bedingungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verweisung in der Regel unzumutbar, wenn Ihr Fahrzeug höchstens drei Jahre alt ist oder lückenlos in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel prüft, ob die genannte Referenzwerkstatt gleichwertig und zumutbar ist.
UPE-Aufschläge sind Zuschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Ersatzteile, Verbringungskosten entstehen für den Transport des Fahrzeugs zur Lackiererei. Beide Positionen streichen Versicherungen häufig. Ob sie ersetzt werden, hängt vor allem davon ab, ob Werkstätten in der Region sie üblicherweise berechnen. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel begründet beide Posten im Gutachten.
Nein, ein Prüfbericht der Versicherung ist keine verbindliche Entscheidung, sondern deren Einschätzung Ihres Schadens. Sie können ihm mit einem eigenen Gutachten oder einer fachlichen Stellungnahme widersprechen. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel prüft den Bericht Position für Position, und bei anhaltendem Streit hilft zusätzlich ein Anwalt für Verkehrsrecht.
NÄCHSTER SCHRITT
Ein Foto des Schreibens und des Gutachtens genügt für eine erste Einschätzung. Mirel Hadzalic sagt Ihnen, welche Kürzungen sich angreifen lassen.