RATGEBER

Restwert beim Totalschaden: Was Ihr Unfallauto noch wert ist

Von Mirel Hadzalic, Kfz-Sachverständiger in Burgwedel · Stand: September 2026

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die gegnerische Versicherung nicht die Reparatur, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger Geld bekommen Sie. Dieser Ratgeber des KFZ-Sachverständigenbüros Burgwedel erklärt, wie der Restwert ermittelt wird, warum Versicherungen oft mit höheren Angeboten rechnen und wann Sie Ihr Unfallauto verkaufen dürfen.

GRUNDLAGEN

Was der Restwert ist und warum er Ihre Auszahlung bestimmt

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Auto im unreparierten Zustand noch einbringt. Händler und Aufkäufer zahlen dafür, weil sich Teile verwerten lassen oder weil sie das Fahrzeug selbst instand setzen und weiterverkaufen.

Nach einem Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Die Differenz heißt Wiederbeschaffungsaufwand, und genau diesen Betrag überweist die Versicherung. Das Unfallauto bleibt bei Ihnen, Sie können es verkaufen oder behalten. Rechnerisch haben Sie mit Auszahlung und Verkaufserlös zusammen genug Geld für ein gleichwertiges Fahrzeug.

An dieser Stelle entsteht häufig Streit. Jeder Euro, um den der Restwert steigt, fehlt Ihnen bei der Auszahlung. Für eine Versicherung lohnt es sich deshalb, einen möglichst hohen Restwert anzusetzen.

ERMITTLUNG

So ermittelt der Gutachter den Restwert

01

Der regionale Markt zählt

Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der allgemeine Markt in Ihrer Region. Gefragt werden Händler und Werkstätten, die Sie ohne großen Aufwand selbst erreichen könnten.

02

In der Regel drei Angebote

Der Sachverständige holt üblicherweise drei konkrete Angebote ein. Das höchste davon ist der Restwert, mit dem abgerechnet wird.

03

Nachvollziehbar im Gutachten

Bieter und Beträge stehen im Gutachten. So können Sie das Auto zu diesem Preis verkaufen, und die Versicherung kann die Ermittlung nachprüfen.

RESTWERTBÖRSE

Regionaler Markt oder Restwertbörse

Versicherungen stellen Unfallautos häufig in Online-Restwertbörsen ein. Dort bieten spezialisierte Aufkäufer aus ganz Deutschland und dem Ausland, oft deutlich mehr als Händler vor Ort. Für Ihre Abrechnung ist das nicht automatisch maßgeblich.

Merkmal Regionaler Markt Restwertbörse
Wer bietet Händler und Werkstätten in Ihrer Umgebung Spezialisierte Aufkäufer, oft überregional oder aus dem Ausland
Höhe der Angebote meist niedriger oft höher
Für Sie selbst zugänglich ja, ohne besonderen Aufwand in der Regel nur für registrierte Nutzer wie Versicherungen und Händler
Grundlage für Ihr Gutachten ja, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nein, dieser Sondermarkt zählt dafür nicht

Die Versicherung darf Ihnen aber ein höheres Angebot vorlegen. Kommt es an, bevor Sie das Auto verkauft haben, und ist es ohne Weiteres annehmbar, etwa mit kostenloser Abholung, müssen Sie es in der Regel berücksichtigen. Auf ein solches Angebot warten müssen Sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 aber nicht.

BEISPIELRECHNUNG

Beispiel: 900 Euro weniger durch ein Börsenangebot

Ein älterer Van hat einen Wiederbeschaffungswert von 6.900 Euro. Der Gutachter holt drei regionale Angebote über 1.450, 1.600 und 1.700 Euro ein. Später legt die Versicherung ein Angebot aus einer Restwertbörse über 2.600 Euro vor. Alle Beträge sind zur Veranschaulichung angenommen.

Situation Restwert Auszahlung der Versicherung
Sie verkaufen zum Restwert aus dem Gutachten, bevor ein anderes Angebot vorliegt 1.700 Euro 5.200 Euro
Das Börsenangebot liegt vor dem Verkauf vor und ist ohne Weiteres annehmbar 2.600 Euro 4.300 Euro
Sie behalten das Auto und fahren es weiter 1.700 Euro 5.200 Euro

Der Unterschied von 900 Euro hängt allein am Zeitpunkt, zu dem das höhere Angebot bei Ihnen eingeht. Im Einzelfall können Gerichte anders urteilen. Bei Streit über den Restwert hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht, dessen Kosten nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Gegenseite trägt.

IM GUTACHTEN

Woran Sie einen sauber ermittelten Restwert erkennen

Ein Blick ins Gutachten zeigt schnell, ob der Restwert belastbar ist. Die Bieter sollten mit Namen genannt sein, und ihre Angebote sollten sich auf Ihr Fahrzeug mit seinem tatsächlichen Schaden beziehen. Stammen sie von Händlern aus Ihrer Umgebung, entspricht das dem regionalen Markt, auf den es ankommt.

Vorsicht ist geboten, wenn im Gutachten der Versicherung nur ein einzelnes Angebot steht oder der Bieter mehrere hundert Kilometer entfernt sitzt. Dann stammt der Wert oft aus einer Restwertbörse. Für Ihre Abrechnung muss er nicht maßgeblich sein, wenn Sie zum Restwert aus Ihrem eigenen Gutachten verkauft haben.

Liegt Ihnen ein solches Gutachten der Versicherung vor, lohnt eine Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Oft betrifft die Abweichung nicht nur den Restwert, sondern auch den Wiederbeschaffungswert, und beides zusammen verändert die Auszahlung deutlich.

VERKAUFEN ODER BEHALTEN

So gehen Sie mit dem Unfallauto vor

Warten Sie mit dem Verkauf, bis das Gutachten vorliegt. Erst dann kennen Sie den Restwert und die Bieter, an die Sie verkaufen können. Wer vorher an irgendeinen Händler verkauft, riskiert, dass die Versicherung einen höheren Restwert ansetzt und die Auszahlung kürzt.

Verkaufen Sie mindestens zu dem Preis aus dem Gutachten. Erzielen Sie mehr, wird der höhere Erlös in der Regel auf Ihren Anspruch angerechnet. Heben Sie den Kaufvertrag auf, damit Sie den Preis später belegen können.

Möchten Sie das Auto behalten, weil es noch fährt oder weil Sie es selbst instand setzen wollen, rechnet die Versicherung in der Regel mit dem Restwert aus dem Gutachten. Ein hohes Börsenangebot spielt dann meist keine Rolle, weil Sie gar nicht verkaufen.

Für Kunden aus Burgwedel, der Wedemark, Langenhagen oder Hannover holt Mirel Hadzalic die Restwertangebote bei Händlern aus der Region ein, so wie es die Rechtsprechung verlangt. Den Termin dafür vereinbaren Sie im Büro in Großburgwedel oder bei Ihnen vor Ort.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Restwert

Was ist der Restwert bei einem Totalschaden?

Der Restwert ist der Betrag, den ein Unfallauto im beschädigten Zustand beim Verkauf noch einbringt. Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden zieht die gegnerische Versicherung ihn vom Wiederbeschaffungswert ab und zahlt nur die Differenz. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel ermittelt den Restwert im Gutachten in der Regel über drei Angebote vom regionalen Markt.

Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?

Nur unter bestimmten Umständen. Geht ein höheres, ohne Weiteres annehmbares Angebot der Versicherung ein, bevor Sie das Auto verkauft haben, müssen Sie es in der Regel berücksichtigen. Haben Sie bereits zum Restwert aus dem Gutachten verkauft, zählt meist dieser Betrag. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel erklärt Ihnen, welcher Restwert in Ihrem Fall gilt.

Wie viele Restwertangebote muss ein Kfz-Gutachter einholen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll der Gutachter in der Regel drei Angebote auf dem allgemeinen regionalen Markt einholen und im Gutachten nennen. Angebote aus Online-Restwertbörsen muss er dafür nicht heranziehen. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel führt die Bieter mit ihren Beträgen im Gutachten auf, damit der Restwert nachvollziehbar bleibt.

Darf ich mein Auto nach einem Totalschaden behalten?

Ja, auch nach einem wirtschaftlichen Totalschaden dürfen Sie Ihr Auto behalten, weiter nutzen oder selbst reparieren lassen. Die gegnerische Versicherung zahlt dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts aus dem Gutachten. Ein höheres Angebot aus einer Restwertbörse spielt meist keine Rolle. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel hält im Gutachten fest, ob das Auto noch verkehrssicher ist.

Wann darf ich mein Unfallauto nach einem Totalschaden verkaufen?

Sobald das Gutachten mit dem Restwert vorliegt, dürfen Sie zu diesem Preis verkaufen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 müssen Sie der gegnerischen Versicherung vorher keine Gelegenheit für ein eigenes Angebot geben. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel rät, das Auto nicht vor dem Gutachten zu verkaufen, weil sonst der Nachweis für den Preis fehlt.

NÄCHSTER SCHRITT

Restwert zu hoch angesetzt? Lassen Sie ihn prüfen

Hat die Versicherung mit einem höheren Restwert abgerechnet als Ihr Gutachten, prüft Mirel Hadzalic die Angebote und die Abrechnung. Liegt noch kein Gutachten vor, erstellt er es mit Restwertangeboten vom regionalen Markt.