RECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG

Anwalt nach dem Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Sie einer Versicherung gegenüber, die mit eigenen Juristen arbeitet. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel vermittelt Ihnen deshalb auf Wunsch den Kontakt zu Partnern für Verkehrsrecht, mit denen es zusammenarbeitet. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen dafür in der Regel keine Kosten.

WARUM EIN ANWALT

Warum sich ein Anwalt nach dem Unfall lohnt

Das Gutachten legt fest, wie hoch der Schaden am Fahrzeug ist. Daneben gibt es weitere Ansprüche, etwa Nutzungsausfall, Wertminderung, eine Kostenpauschale oder bei Verletzungen Schmerzensgeld. Welche davon in Ihrem Fall bestehen und wie sie geltend gemacht werden, ist Aufgabe eines Anwalts.

Versicherungen kürzen Forderungen häufig oder lassen sich Zeit mit der Regulierung. Wer im Verkehrsrecht arbeitet, kennt die üblichen Kürzungen und die Rechtsprechung dazu. Sie selbst müssen sich dann nicht durch Schreiben der Versicherung arbeiten.

Bei Unfällen in der Region Hannover kommt es häufig vor, dass beide Seiten unterschiedliche Angaben zum Hergang machen. Dann helfen Fotos, Zeugenaussagen und ein sauber dokumentiertes Gutachten, die Ansprüche später zu belegen.

Ein Sachverständiger darf Sie in rechtlichen Fragen nicht beraten. Deshalb gehören Gutachten und Rechtsfragen in zwei Hände. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel liefert die Zahlen, die Partner aus dem Verkehrsrecht kümmern sich um die Ansprüche.

KOSTEN

Wer die Anwaltskosten in der Regel trägt

Die Kosten der rechtlichen Vertretung gehören bei einem unverschuldeten Unfall zum Schaden, den der Verursacher ersetzen muss. Die Tabelle zeigt die häufigsten Fälle.

Situation Wer zahlt in der Regel
Unverschuldeter Unfall Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
Unfall mit Teilschuld Die gegnerische Versicherung anteilig, den Rest Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung
Selbst verschuldeter Unfall Sie selbst oder Ihre Rechtsschutzversicherung
Mit Rechtsschutzversicherung Je nach Vertrag die Rechtsschutzversicherung, gegebenenfalls mit Selbstbeteiligung

Ob Ihr Fall eindeutig liegt, lässt sich oft schon beim ersten Gespräch einschätzen. Ist die Schuldfrage offen, wird vorab geklärt, welches Kostenrisiko besteht.

ZUSAMMENARBEIT

So arbeiten Gutachter und Kanzlei zusammen

01

Schaden aufnehmen

Mirel Hadzalic besichtigt Ihr Fahrzeug und erstellt das Unfallgutachten mit allen Positionen, die zum Schaden gehören.

02

Kontakt herstellen

Auf Ihren Wunsch vermittelt das Büro den Kontakt zu einer Partnerkanzlei für Verkehrsrecht. Die Entscheidung, ob Sie einen Anwalt beauftragen, liegt bei Ihnen.

03

Gutachten übergeben

Das fertige Gutachten geht direkt an die beauftragten Rechtsvertreter. Rückfragen zum Gutachten beantwortet weiterhin der Sachverständige selbst.

WAS SIE BRAUCHEN

Diese Unterlagen helfen beim ersten Gespräch

Für das erste Gespräch reichen in der Regel wenige Unterlagen: das Unfallgutachten, die Daten des Unfallgegners mit Kennzeichen und Versicherung, Fotos von der Unfallstelle und, falls vorhanden, das Aktenzeichen der Polizei.

Haben Sie schon Post von der gegnerischen Versicherung bekommen, legen Sie auch dieses Schreiben bei. Stimmen Sie einem Regulierungsvorschlag nicht zu, bevor jemand mit Fachkenntnis darauf geschaut hat.

Wie der Kontakt danach läuft, persönlich, telefonisch oder per E-Mail, besprechen Sie direkt mit der Partnerkanzlei. Für Unfälle in Hannover, Burgwedel und der ganzen Region gilt dabei dasselbe Vorgehen.

IHRE WAHL

Sie entscheiden, wer Sie vertritt

Die Vermittlung ist ein Angebot und keine Bedingung. Haben Sie bereits jemanden Ihres Vertrauens, arbeitet das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel genauso mit dieser Vertretung zusammen und schickt das Gutachten dorthin.

Auch für Unfälle in Hannover und der Region gilt: Sie müssen niemanden einschalten. Gerade wenn die Versicherung kürzt, die Schuld bestreitet oder Personen verletzt wurden, lohnt sich aber ein Gespräch im Verkehrsrecht, bevor Sie einem Vorschlag der Versicherung zustimmen.

Viele Geschädigte scheuen diesen Schritt, weil sie hohe Kosten fürchten. Bei einem klaren Haftpflichtfall ist diese Sorge in der Regel unbegründet, weil die Kosten zum Schaden gehören, den die Gegenseite ersetzen muss.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur rechtlichen Unterstützung

Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Nach einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten in der Regel zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen muss. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Bei einer Teilschuld zahlt die gegnerische Versicherung nur anteilig. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel vermittelt auf Wunsch den Kontakt zu Kanzleien für Verkehrsrecht, mit denen es zusammenarbeitet.

Berät der Kfz-Gutachter auch in rechtlichen Fragen?

Nein, ein Kfz-Sachverständiger darf keine rechtliche Beratung übernehmen. Er ermittelt den Schaden und erstellt das Gutachten. Für Fragen zu Ansprüchen, Schuld oder Schmerzensgeld ist ein Anwalt zuständig. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel stellt dafür auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her und schickt das Gutachten direkt dorthin.

Muss ich die Partnerkanzlei des Gutachters beauftragen?

Nein, Sie können frei wählen, wen Sie mit Ihrer Vertretung beauftragen, oder ganz darauf verzichten. Die Vermittlung durch das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel ist ein Angebot für alle, die keine Kanzlei kennen. Haben Sie bereits einen Anwalt, schickt Mirel Hadzalic das Gutachten an ihn, ohne dass sich am Ablauf etwas ändert.

Wann sollte ich nach einem Unfall einen Anwalt einschalten?

Am besten früh, bevor Sie Erklärungen gegenüber der gegnerischen Versicherung abgeben oder einem Vorschlag zustimmen. Besonders sinnvoll ist ein Anwalt, wenn die Schuld bestritten wird, Personen verletzt wurden oder die Versicherung kürzt. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel vermittelt den Kontakt auf Wunsch schon beim ersten Anruf unter 0173 2410135.

NÄCHSTER SCHRITT

Unfall gehabt? Wir stellen den Kontakt her

Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp. Mirel Hadzalic nimmt den Schaden auf und vermittelt Ihnen auf Wunsch den Kontakt zu Partnern im Verkehrsrecht.