RATGEBER
Kurz nach einem Unfall meldet sich oft die Versicherung des Unfallgegners und bietet an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Annehmen müssen Sie das nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen in der Regel selbst aussuchen, und die gegnerische Versicherung bezahlt ihn. Dieser Ratgeber des KFZ-Sachverständigenbüros Burgwedel erklärt, worauf das Recht beruht, wo es endet und wie Sie in Hannover und der Region am besten vorgehen.
GRUNDLAGEN
Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden so ersetzen, als wäre er nie passiert. So steht es in § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Zum Schaden gehören neben den Reparaturkosten auch die Kosten, die nötig sind, um ihn festzustellen.
Weil Sie als Geschädigter die Höhe des Schadens belegen müssen, dürfen Sie dafür einen Sachverständigen beauftragen, dem Sie vertrauen. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt. Die Versicherung des Unfallgegners kann Ihnen deshalb keinen Gutachter vorschreiben, auch wenn sie am Telefon einen anbietet.
In unserer Arbeit fällt immer wieder auf, dass viele Autofahrer dieses Recht gar nicht kennen. Sie nehmen das erste Angebot der Versicherung an, weil sie glauben, keine Wahl zu haben. Ob der Unfall in Hannover, in Langenhagen oder auf der A 7 passiert ist, spielt dafür keine Rolle: Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
IM VERGLEICH
Beide begutachten denselben Schaden. Unterschiedlich ist, wer den Auftrag erteilt und für wen das Gutachten erstellt wird. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Punkte.
| Merkmal | Ihr eigener Sachverständiger | Gutachter der Versicherung |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Sie als Geschädigter | die Versicherung des Unfallgegners |
| Das Gutachten geht an | zuerst an Sie, auf Wunsch an Versicherung oder Anwalt | an die Versicherung |
| Kosten nach unverschuldetem Unfall | in der Regel von der gegnerischen Versicherung | von der Versicherung |
| Wertminderung und Nutzungsausfall | werden im Gutachten ausgewiesen | je nach Auftrag nicht immer enthalten |
| Rückfragen und Kürzungen | Ihr Sachverständiger nimmt Stellung | Sie brauchen eigene Unterstützung |
Ein Gutachter der Versicherung arbeitet nicht automatisch schlecht. Er ist aber seinem Auftraggeber verpflichtet, und das ist die Versicherung, die den Schaden am Ende bezahlen muss.
GRENZEN
Bei kleinen Schäden unter rund 750 Euro muss die Versicherung ein vollständiges Gutachten oft nicht bezahlen. Dann reicht meist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
Zahlt Ihre eigene Kaskoversicherung, legen in der Regel deren Bedingungen fest, wer den Schaden aufnimmt. Ein selbst gewählter Gutachter wird dann meist nicht erstattet.
Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall, ersetzt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten meist nur anteilig nach der Haftungsquote.
Leasing- und Finanzierungsverträge enthalten teils eigene Regeln für Unfallschäden. Ein Blick in den Vertrag klärt, ob Sie den Leasinggeber vorher informieren müssen.
BEISPIELRECHNUNG
Angenommen, ein Mittelklassewagen wird bei einem Auffahrunfall am Heck beschädigt. Die Beträge sind frei erfunden und sollen nur die Größenordnung zeigen, eine Kalkulation für ein echtes Auto ersetzen sie nicht.
| Position | Gutachten mit Lücken | Vollständiges Gutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | 3.900 Euro | 4.350 Euro |
| Merkantile Wertminderung | nicht ausgewiesen | 450 Euro |
| Nutzungsausfall für 6 Tage | nicht ausgewiesen | 300 Euro |
| Summe | 3.900 Euro | 5.100 Euro |
Der Unterschied von 1.200 Euro entsteht hier durch fehlende Posten und niedriger angesetzte Stundensätze. Wie ein Gutachten im Einzelfall aussieht, lässt sich vorher nicht sagen. Ihr eigener Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und weist deshalb jede Position aus, die zum Schaden gehört.
AUSWAHL
Die Bezeichnung Kfz-Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Umso wichtiger ist, dass Sie vor dem Auftrag ein paar Dinge klären. Fragen Sie, für wen der Gutachter üblicherweise arbeitet, ob er an eine Versicherung oder eine Werkstattkette gebunden ist und wie er abrechnet.
Ein gutes Zeichen ist, wenn der Sachverständige das Fahrzeug selbst besichtigt und sich nicht allein auf Fotos verlässt. Das Gutachten sollte jede Position mit Bildern belegen und neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Nutzungsausfall und bei hohen Schäden Wiederbeschaffungs- und Restwert enthalten.
Auch die Erreichbarkeit zählt. Versicherungen melden sich oft erst Wochen nach dem Gutachten mit Rückfragen oder Kürzungen. Dann hilft ein Sachverständiger, der für Sie Stellung nimmt, statt Sie mit dem Schreiben allein zu lassen. Die Bewertungen bei Google zeigen, wie andere Kunden aus Hannover und der Region diese Zusammenarbeit erlebt haben.
SO GEHEN SIE VOR
Melden Sie den Unfall der gegnerischen Versicherung und teilen Sie gleich mit, dass Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Einen Termin mit dem Gutachter der Versicherung müssen Sie dafür nicht abwarten.
Bietet die Versicherung am Telefon an, alles für Sie zu organisieren, dürfen Sie freundlich ablehnen. Unterschreiben Sie keine Erklärung, die Ihnen die Versicherung zuschickt, bevor Sie verstanden haben, was darin steht.
Häufig erleben wir, dass Geschädigte schon einen Termin mit dem Gutachter der Versicherung vereinbart haben, bevor sie von ihrem Wahlrecht erfahren. Auch dann können Sie in der Regel noch einen eigenen Sachverständigen beauftragen, solange das Auto nicht repariert ist.
Im Raum Hannover kommt Mirel Hadzalic zur Besichtigung zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder auf den Firmenparkplatz. Fahrbereite Autos können Sie auch zum Büro in Großburgwedel bringen, das aus der Region Hannover über die A 7 erreichbar ist. Wie das Gutachten danach entsteht, steht auf der Seite zum Ablauf.
HÄUFIGE FRAGEN
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen in der Regel selbst auswählen. Das folgt aus § 249 BGB und ist vom Bundesgerichtshof bestätigt. Die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel arbeitet in solchen Fällen ausschließlich in Ihrem Auftrag.
Nein, das Angebot der gegnerischen Versicherung, einen eigenen Gutachter zu schicken, müssen Sie nach einem unverschuldeten Unfall nicht annehmen. Sie können ablehnen und selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, dessen Kosten die Versicherung in der Regel trägt. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel übernimmt solche Aufträge in Hannover und im Umkreis von rund 70 Kilometern.
In der Regel ja, solange Ihr Auto noch nicht repariert ist und der Schaden über rund 750 Euro liegt. Ein Gutachten im Auftrag der gegnerischen Versicherung schließt ein eigenes Gutachten nicht automatisch aus. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel prüft auf Wunsch auch das vorhandene Gutachten und zeigt, welche Positionen fehlen oder zu niedrig angesetzt sind.
In der Regel ja, denn auch bei einem Leasingfahrzeug muss die gegnerische Versicherung den vollen Schaden ersetzen. Der Leasingvertrag kann aber verlangen, dass Sie den Leasinggeber über den Unfall informieren oder bestimmte Werkstätten nutzen. Lesen Sie den Vertrag deshalb vor dem ersten Telefonat mit der Versicherung. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel begutachtet Leasingfahrzeuge genauso wie eigene Autos.
Eine Pflicht, den Namen vorab zu nennen, besteht in der Regel nicht, sinnvoll ist es trotzdem. Teilen Sie der gegnerischen Versicherung mit, dass ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden aufnimmt und das Gutachten nachreicht. So vermeiden Sie einen zweiten Besichtigungstermin. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel schickt das fertige Gutachten auf Wunsch direkt an die Versicherung.
NÄCHSTER SCHRITT
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Mirel Hadzalic nimmt den Schaden auf, besichtigt Ihr Auto in Hannover, in der Region oder im Büro in Großburgwedel und schickt das Gutachten auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung.