RATGEBER
Steht Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt und Sie nehmen keinen Mietwagen, zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel eine Entschädigung für jeden Tag ohne Fahrzeug. Wie hoch dieser Tagessatz ist, wie viele Tage bezahlt werden und wann der Anspruch entfällt, erklärt dieser Ratgeber an einem Rechenbeispiel aus der Region Hannover.
GRUNDLAGEN
Ein Auto zu haben, ist nach der Rechtsprechung ein Vermögenswert. Fällt es wegen eines fremdverschuldeten Unfalls aus, verlieren Sie diesen Wert für die Zeit, in der Sie nicht fahren können. Die Nutzungsausfallentschädigung gleicht diesen Verlust in Geld aus, auch wenn Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstanden sind.
Bezahlt wird sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie ist eine Alternative zum Mietwagen: Wer sich für die Reparaturzeit ein Fahrzeug leiht, bekommt die Mietkosten ersetzt, wer darauf verzichtet, erhält stattdessen einen festen Betrag pro Tag. Beides zusammen gibt es für denselben Zeitraum in der Regel nicht.
Grundlage für die Abrechnung ist fast immer das Unfallgutachten. Es nennt die voraussichtliche Reparaturdauer oder bei einem Totalschaden die Zeit, die Sie für die Suche nach einem gleichwertigen Fahrzeug brauchen. Fehlt diese Angabe, wird um jeden einzelnen Tag gestritten.
IM ÜBERBLICK
Ob die Versicherung zahlt, hängt weniger vom Schaden ab als von Ihrer Situation während des Ausfalls. Die Tabelle zeigt die häufigsten Fälle, Gerichte entscheiden im Einzelfall manchmal anders.
| Situation | Nutzungsausfall in der Regel |
|---|---|
| Unverschuldeter Unfall, Auto in der Werkstatt, kein Mietwagen | ja, für die Dauer der Reparatur |
| Totalschaden, Sie suchen ein Ersatzfahrzeug | ja, für die Wiederbeschaffungsdauer |
| Sie fahren das beschädigte Auto bis zur Reparatur weiter | nein, solange es fahrbereit genutzt wird |
| Sie lassen nicht reparieren und rechnen nur nach Gutachten ab | nein, weil kein Ausfall entsteht |
| Sie liegen nach dem Unfall im Krankenhaus und niemand sonst fährt | meist nein, weil der Nutzungswille fehlt |
| Zweitwagen im Haushalt steht ohne Einschränkung zur Verfügung | oft nein |
| Unfall mit Teilschuld | anteilig nach der Haftungsquote |
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Transporter oder Taxis gilt die Tabelle meist nicht. Dort wird der tatsächliche Ausfall berechnet, etwa als entgangener Gewinn oder als Kosten für ein vorgehaltenes Reservefahrzeug.
TAGESSATZ
Wie viel ein Tag ohne Auto wert ist, lesen Versicherungen und Gerichte in der Regel aus der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch ab. Sie wird regelmäßig aktualisiert und ordnet jedes Modell einer Gruppe zu, die mit einem Buchstaben bezeichnet ist. Je größer und teurer das Fahrzeug, desto höher die Gruppe und der Tagessatz.
Rechtlich bindend ist die Tabelle nicht, sie dient als Schätzhilfe. Gerichte nutzen sie seit Jahrzehnten, weichen in besonderen Fällen aber davon ab. Manche Versicherer rechnen inzwischen mit anderen Listen, die teils niedrigere Beträge ergeben. Prüfen Sie deshalb, nach welcher Grundlage die Versicherung Ihren Tagessatz berechnet hat.
Bei älteren Fahrzeugen wird häufig um eine oder zwei Gruppen herabgestuft, weil ein zehn oder fünfzehn Jahre altes Auto nicht denselben Nutzungswert hat wie ein neues. Wie stark abgestuft wird, ist nicht einheitlich geregelt. Ein gepflegter älterer Wagen in gutem Zustand kann ein Argument gegen eine zu starke Abwertung sein.
BEISPIELRECHNUNG
Angenommen, ein Kompaktwagen aus Langenhagen wird bei einem Auffahrunfall auf der A 7 am Heck beschädigt. Alle Beträge in diesem Beispiel sind frei gewählt und zeigen nur, wie die Rechnung aufgebaut ist. Der echte Tagessatz ergibt sich aus der aktuellen Tabelle für Ihr Modell.
| Position | Tage | Betrag |
|---|---|---|
| Zeit bis zur Besichtigung durch den Gutachter | 1 | 45 Euro |
| Erstellung des Gutachtens und Reparaturauftrag | 2 | 90 Euro |
| Reparaturdauer laut Gutachten | 6 | 270 Euro |
| Summe bei 45 Euro Tagessatz | 9 | 405 Euro |
Würde die Versicherung nur die sechs reinen Reparaturtage anerkennen, fielen 135 Euro weg. Auch die Tage bis zur Besichtigung und bis zum Werkstatttermin gehören in der Regel zum Ausfall, wenn Sie den Auftrag ohne unnötiges Zögern erteilt haben.
DAUER
Maßgeblich ist die Reparaturdauer, die das Gutachten in Arbeitstagen angibt, dazu die Zeit bis zur Besichtigung und bis zum Werkstatttermin. Am Wochenende zählen die Tage mit, wenn das Auto in dieser Zeit ebenfalls fehlt.
Hier zählt die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die Sie für den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs brauchen. Gutachten setzen dafür oft rund zwei Wochen an, dazu kommt eine kurze Überlegungsfrist nach dem Eingang des Gutachtens.
Fehlen Ersatzteile oder verzögert die Versicherung die Freigabe, kann sich der Zeitraum verlängern. Lassen Sie solche Gründe schriftlich bestätigen und informieren Sie die Versicherung, damit Ihnen später keine Verzögerung vorgeworfen wird.
ALTERNATIVE
Ob ein Mietwagen oder die Entschädigung günstiger für Sie ist, hängt davon ab, wie dringend Sie ein Fahrzeug brauchen. Wer täglich zur Arbeit pendelt oder Kinder fährt, kommt um ein Auto kaum herum. Wer in Hannover gut mit Bus und Bahn zurechtkommt, kann auch die Tagespauschale nehmen und den Betrag behalten.
Beim Mietwagen zieht die Versicherung oft einen Anteil für ersparte eigene Kosten ab, weil Ihr eigenes Auto in dieser Zeit nicht verschleißt. Außerdem muss die Mietwagenklasse zu Ihrem Fahrzeug passen. Ein deutlich größeres Modell als das eigene wird in der Regel nicht voll ersetzt.
Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel vermittelt über das Autozentrum Burgwedeler Hof einen Ersatzwagen, auch als Transporter für Firmenkunden. Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoller ist, lässt sich am besten beim ersten Telefonat klären.
AUS DER PRAXIS
In meiner Arbeit als Kfz-Sachverständiger in Burgwedel sehe ich, dass der Nutzungsausfall seltener am Anspruch scheitert als an fehlenden Angaben. Steht im Gutachten keine Reparaturdauer, setzt die Versicherung gern weniger Tage an. Deshalb gehört diese Zahl in jedes Gutachten, das ich für Kunden aus Hannover und der Region erstelle.
Häufig kommt auch vor, dass Geschädigte das Auto nach dem Unfall noch einige Tage fahren und erst später in die Werkstatt geben. Für die Tage, an denen das Auto genutzt wurde, gibt es keine Entschädigung. Für die Zeit in der Werkstatt dagegen schon, wenn der Termin nicht ohne Grund hinausgezögert wurde.
Wird gekürzt oder ganz abgelehnt, lohnt sich ein Blick auf die Begründung. Bei Streit über die Haftung oder die Höhe vermittelt das Büro auf Wunsch den Kontakt zu Partnern im Verkehrsrecht, die die Ansprüche prüfen. Nach einem unverschuldeten Unfall trägt diese Kosten meist die Gegenseite.
HÄUFIGE FRAGEN
Die Höhe des Nutzungsausfalls pro Tag richtet sich in der Regel nach der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch, die jedes Automodell einer Gruppe mit festem Tagessatz zuordnet. Größere und teurere Fahrzeuge liegen höher, ältere werden oft um eine oder zwei Gruppen herabgestuft. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel nennt im Gutachten die Reparaturdauer, die mit diesem Satz multipliziert wird.
Nutzungsausfall wird in der Regel für die Reparaturdauer laut Gutachten gezahlt, dazu kommen die Tage bis zur Besichtigung und bis zum Werkstatttermin. Bei einem Totalschaden zählt die Wiederbeschaffungsdauer, die Gutachten oft mit rund zwei Wochen ansetzen. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel weist diese Zeiträume im Unfallgutachten aus, damit die Versicherung sie nachvollziehen kann.
Wer nach einem unverschuldeten Unfall nicht reparieren lässt und das Auto weiterfährt, bekommt in der Regel keinen Nutzungsausfall, weil kein Ausfall entsteht. Anders ist es, wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist oder ein Ersatzfahrzeug gekauft wird. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel hält im Gutachten fest, ob das Fahrzeug nach dem Unfall noch verkehrssicher ist.
Nein, für denselben Zeitraum gibt es nach einem Unfall in der Regel entweder einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung, nicht beides. Möglich ist aber, zuerst einige Tage ohne Auto auszukommen und später einen Mietwagen zu nehmen. Das KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel vermittelt auf Wunsch einen Ersatzwagen über das Autozentrum Burgwedeler Hof in Großburgwedel.
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Transporter ersetzt die Versicherung nach einem Unfall in der Regel den tatsächlichen wirtschaftlichen Ausfall, etwa entgangenen Gewinn, statt einer Pauschale aus der Tabelle. Diesen müssen Betriebe mit Unterlagen belegen. Mirel Hadzalic vom KFZ-Sachverständigenbüro Burgwedel dokumentiert im Gutachten die Ausfallzeit des Firmenfahrzeugs, auf die sich diese Berechnung stützt.
NÄCHSTER SCHRITT
Melden Sie sich telefonisch oder per WhatsApp mit ein paar Fotos. Mirel Hadzalic nimmt den Schaden auf, besichtigt Ihr Auto in Hannover, in der Region oder im Büro in Großburgwedel und weist die Ausfallzeit im Gutachten aus.